{"id":1074,"date":"2019-04-12T10:08:54","date_gmt":"2019-04-12T08:08:54","guid":{"rendered":"https:\/\/lizenzking.de\/blog\/de\/?p=1074"},"modified":"2021-11-16T08:20:16","modified_gmt":"2021-11-16T07:20:16","slug":"microsoft-volumenlizenzen-sind-auch-fuer-privatanwender-nutzbar","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lizenzking.de\/blog\/de\/microsoft-volumenlizenzen-sind-auch-fuer-privatanwender-nutzbar\/","title":{"rendered":"Microsoft Volumenlizenzen sind auch f\u00fcr Privatanwender nutzbar"},"content":{"rendered":"\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Viele Softwarehersteller bieten einige Lizenzen nur f\u00fcr Businesskunden im Rahmen von Volumenlizenzvertr\u00e4gen an. Trotzdem k\u00f6nnen auch Privatanwender <a href=\"https:\/\/lizenzking.de\/blog\/de\/mehr-als-nur-microsoft-produkte-lizenzking-de-erweitert-angebot-an-software-lizenzen\/\">Microsoft<\/a> Volumenlizenzen legal kaufen und nutzen, obwohl sie herk\u00f6mmlich f\u00fcr Unternehmen mit Volumenlizenzvertrag vorgesehen waren. Da es hierbei trotz mittlerweile eindeutiger Rechtslage immer noch zu Missverst\u00e4ndnissen kommt, bringen wir Ihnen in unserem aktuellen Blogbeitrag das Thema Volumenlizenzen n\u00e4her.<\/span><\/p>\n\n\n\n<h2 style=\"font-size:19px\"><b>Hintergrund zum Thema Microsoft Volumenlizenzen <\/b><\/h2>\n\n\n\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Der Vorteil f\u00fcr Unternehmen bei <a href=\"https:\/\/lizenzking.de\/blog\/de\/so-sparen-unternehmen-mit-dem-kauf-von-microsoft-volumenlizenzen\/\">Volumenlizenzen<\/a> liegt darin, dass die Programme optimal auf die Anforderungen abgestimmt und Lizenzen einfacher verwaltet werden k\u00f6nnen. Jeder K\u00e4ufer entscheidet dabei selbst, ob er die Lizenzen f\u00fcr einen gewissen Zeitraum mieten oder unbefristet kaufen m\u00f6chte. Au\u00dferdem gelten f\u00fcr Volumenlizenzen oft auch andere Nutzungsbedingungen. Weitere Vorz\u00fcge sind die Rabatte, die Unternehmen je nach Anzahl der Volumenlizenzen beim Kauf gew\u00e4hrt werden. Um eine Volumenlizenzvertrag abzuschlie\u00dfen, muss ein Unternehmen mindestens 250 Rechner z\u00e4hlen, au\u00dferdem werden Unterschiede zwischen Wirtschaftsunternehmen sowie Forschungs- und Lehrinstituten gemacht. <\/span><\/p>\n\n\n\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Eine Volumenlizenz (dazu z\u00e4hlen beispielsweise Windows Enterprise Versionen oder Windows Server Produkte) ist mietf\u00e4hig oder k\u00e4uflich und kann \u00fcber Jahresraten, aber auch andere Zahlungsmodelle finanziert werden. Trotzdem k\u00f6nnen auch Handwerker, Freiberufler, Einzelunternehmer oder Privatleute legal Lizenzen kaufen, die ein Hersteller urspr\u00fcnglich nur f\u00fcr Firmen vorgesehen hat.<\/span><\/p>\n\n\n\n<h3 style=\"font-size:19px\"><b>Microsoft senkt H\u00fcrden f\u00fcr Privatanwender bei Microsoft Volumenlizenzen<\/b><\/h3>\n\n\n\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Doch nicht nur europ\u00e4ische Gerichte bejahen den legalen Lizenzkey-Kauf von Privatanwendern aus Volumenlizenzen, auch Microsoft selbst hat die H\u00fcrden daf\u00fcr l\u00e4ngst heruntergeschraubt. So teilte das Unternehmen aus Redmond 2014 fast unbemerkt mit, dass f\u00fcr die Verwendung von Windows Enterprise Versionen aus Volumenlizenzvertr\u00e4gen keine Software Assurance (SA) mehr notwendig ist. Somit k\u00f6nnen also auch Einzellizenzen ohne Wartungsvertrag genutzt werden.<\/span><\/p>\n\n\n\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Der juristische Schl\u00fcsselbegriff f\u00fcr den Kauf von Produktschl\u00fcsseln aus Volumenlizenzvertr\u00e4gen ist der sogenannte Ersch\u00f6pfungsgrundsatz. Der Ersch\u00f6pfungsgrundsatz findet sich im deutschen Urheberrechtsgesetz (UrhG). Er sagt aus, dass sich das Recht auf Verbreitung des Urhebers ersch\u00f6pft, nachdem er ein Werk oder Produkt (beispielsweise Software) erstmalig auf den Markt gebracht hat. Im Umkehrschluss hat er nach dem Verkauf nicht mehr das Recht Einfluss darauf zu nehmen, was der Erstk\u00e4ufer damit anstellt. Er kann es also anschlie\u00dfend jederzeit auch weiterverkaufen. Nach \u00a7 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG gilt dieser Ersch\u00f6pfungsgrundsatz auch f\u00fcr Software.<\/span><\/p>\n\n\n\n<h3><b><img loading=\"lazy\" class=\"alignnone size-full wp-image-1079\" src=\"https:\/\/lizenzking.de\/blog\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2019\/04\/So-sind-Microsoft-Volumenlizenzen-fu\u0308r-den-privaten-Gebrauch-nutzbar_2.jpg\" alt=\"So sind Microsoft Volumenlizenzen fu\u0308r den privaten Gebrauch nutzbar_2\" width=\"2560\" height=\"1600\" srcset=\"https:\/\/lizenzking.de\/blog\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2019\/04\/So-sind-Microsoft-Volumenlizenzen-fu\u0308r-den-privaten-Gebrauch-nutzbar_2.jpg 2560w, https:\/\/lizenzking.de\/blog\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2019\/04\/So-sind-Microsoft-Volumenlizenzen-fu\u0308r-den-privaten-Gebrauch-nutzbar_2-500x313.jpg 500w, https:\/\/lizenzking.de\/blog\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2019\/04\/So-sind-Microsoft-Volumenlizenzen-fu\u0308r-den-privaten-Gebrauch-nutzbar_2-768x480.jpg 768w, https:\/\/lizenzking.de\/blog\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2019\/04\/So-sind-Microsoft-Volumenlizenzen-fu\u0308r-den-privaten-Gebrauch-nutzbar_2-1024x640.jpg 1024w, https:\/\/lizenzking.de\/blog\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2019\/04\/So-sind-Microsoft-Volumenlizenzen-fu\u0308r-den-privaten-Gebrauch-nutzbar_2-696x435.jpg 696w, https:\/\/lizenzking.de\/blog\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2019\/04\/So-sind-Microsoft-Volumenlizenzen-fu\u0308r-den-privaten-Gebrauch-nutzbar_2-1068x668.jpg 1068w, https:\/\/lizenzking.de\/blog\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2019\/04\/So-sind-Microsoft-Volumenlizenzen-fu\u0308r-den-privaten-Gebrauch-nutzbar_2-672x420.jpg 672w, https:\/\/lizenzking.de\/blog\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2019\/04\/So-sind-Microsoft-Volumenlizenzen-fu\u0308r-den-privaten-Gebrauch-nutzbar_2-1920x1200.jpg 1920w\" sizes=\"(max-width: 2560px) 100vw, 2560px\" \/><\/b><\/h3>\n\n\n\n<h4 style=\"font-size:19px\"><strong>EuGH- und BGH Urteile zu Microsoft Volumenlizenz<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">In seinem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 hat basierend auf dem Ersch\u00f6pfungsgrundsatz des UrhG der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt, dass Software jederzeit legal weiterverbreitet werden kann, wenn der Hersteller es mit seiner Zustimmung erstmalig verkauft hat. Damit profitiert der Hersteller also nur einmalig von der Ver\u00e4u\u00dferung seines Produktes.<\/span><\/p>\n\n\n\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Nun gibt es einige Software-Hersteller, die mit Vertragsklauseln operieren, die den Handel mit gebrauchten Lizenzen eind\u00e4mmen sollen. Diese sind jedoch grunds\u00e4tzlich ohne Wirkung und mit der Rechtsprechung des BGH bzw. mit dem Ersch\u00f6pfungsgrundsatz nicht vereinbar. In einem Urteil vom 3. Juli 2012 hat dies der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) noch einmal unterstrichen. <\/span><\/p>\n\n\n\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Auch in seiner Urteilsbegr\u00fcndung im <\/span><i><span style=\"font-weight: 400;\">Usedsoft III<\/span><\/i><span style=\"font-weight: 400;\"> Verfahren vom 17. Juli 2013 (Aktenzeichen I ZR 129\/08) hat der BGH dies unterstrichen. Rechtsexperten hielten das Urteil damals f\u00fcr eine Sensation. Denn damit stellte der BGH erstmals ausdr\u00fccklich fest, dass sich das Verbreitungsrecht von Software nicht nur auf die Downloadkopie des Erstk\u00e4ufers bezieht, sondern der Ersch\u00f6pfungsgrundsatz auch bei jenen Kopien greift, die f\u00fcr die Weitergabe an Zweitk\u00e4ufer angefertigt werden. Damit war der Weg f\u00fcr den Handel mit gebrauchter Software endg\u00fcltig frei und die Aufspaltung von Microsoft&nbsp;<a href=\"https:\/\/lizenzking.de\/volumenlizenz\">Volumenlizenzen<\/a> zum Weiterverkauf an Dritte nunmehr legalisiert.<\/span><\/p>\n\n\n\n<h5 style=\"font-size:19px\"><b>Produktschl\u00fcssel aus Volumenlizenzvertr\u00e4gen fallen unter den Ersch\u00f6pfungsgrundsatz<\/b><\/h5>\n\n\n\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Denn jede Softwarelizenz, die aus einem Volumenlizenzvertrag stammt, f\u00e4llt unter den Ersch\u00f6pfungsgrundsatz und darf deshalb auch weiterver\u00e4u\u00dfert werden. Im April 2008 entschied das Landgericht M\u00fcnchen I, dass der Verkauf bzw. die Ver\u00e4u\u00dferung einzelner Microsoft Softwarelizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzvertr\u00e4gen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam m\u00f6glich ist (Aktenzeichen 30 O 8684\/07). Somit wird die Frage, ob seri\u00f6se H\u00e4ndler Volumenlizenzen aus entsprechenden Vertr\u00e4gen auch f\u00fcr Privatanwender anbieten d\u00fcrfen, durch die Urteile deutscher sowie europ\u00e4ischer Gerichte (einschlie\u00dflich des BGH) eindeutig mit Ja beantwortet!<\/span><\/p>\n\n\n\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Die Urteile, Meilensteine f\u00fcr die gesamte Softwarebranche, &nbsp;wurden weltweit mit gro\u00dfer Aufmerksamkeit zur Kenntnis genommen. In Frankreich konstatierte der Verband franz\u00f6sischer Softwarehersteller (Association Fran\u00e7aise des Editeurs de Logiciels), dass dies schwerwiegende Konsequenzen f\u00fcr Softwareindustrie habe. Experten aus den USA und Gro\u00dfbritannien wiederum erg\u00e4nzten, dass die Entscheidung der deutschen Gerichte und des EuGH ein starkes Wachstum auf dem Sekund\u00e4rmarkt f\u00fcr Softwarelizenzen stimulieren werde.<\/span><\/p>\n\n\n\n<h6 style=\"font-size:19px\"><b>Microsoft Volumenlizenzen f\u00fcr Privatanwender: So sind Sie auf der sicheren Seite<\/b><\/h6>\n\n\n\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Doch auch wenn die Rechtsprechung mittlerweile recht eindeutig ist, gibt es immer wieder Fallstricke, in die uninformierte Kunden tappen. So beziehen sich die oben erw\u00e4hnten Urteile nur auf Produkte, die innerhalb der EU in den Verkehr gebracht worden sind. Nur dann d\u00fcrfen sie legal wiederverkauft werden.&nbsp;<\/span><\/p>\n\n\n\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Eine weitere Bedingung f\u00fcr den Verkauf von gebrauchter Software aus Microsoft Volumenlizenzen ist, dass nachgewiesen sein muss, dass der Erstk\u00e4ufer alle Programmkopien auf seinen Rechnern und\/oder der Cloud gel\u00f6scht hat. Seri\u00f6se H\u00e4ndler k\u00f6nnen dies einwandfrei dokumentieren und arbeiten ausschlie\u00dflich mit renommierten Partnern zusammen, die im Bereich Gebrauchtsoftwarehandel eine gro\u00dfe Reputation aufweisen. Deshalb sollten Sie beim Kauf von gebrauchter Software immer darauf achten, dass Sie tats\u00e4chlich eine g\u00fcltige Lizenz und nicht nur einen Produktschl\u00fcssel wie einen <a href=\"https:\/\/lizenzking.de\/mak-de-multiple-activation-key\">MAK<\/a> erwerben. Schauen Sie sich au\u00dferdem die Bewertungen des Anbieters auf Trusted Shops, Trustami, eBay oder Amazon an. Somit k\u00f6nnen Sie sich ein Bild von der Seriosit\u00e4t des H\u00e4ndlers machen.<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Viele Softwarehersteller bieten einige Lizenzen nur f\u00fcr Businesskunden im Rahmen von Volumenlizenzvertr\u00e4gen an. Trotzdem k\u00f6nnen auch Privatanwender Microsoft Volumenlizenzen legal kaufen und nutzen, obwohl sie herk\u00f6mmlich f\u00fcr Unternehmen mit Volumenlizenzvertrag vorgesehen waren. Da es hierbei trotz mittlerweile eindeutiger Rechtslage immer noch zu Missverst\u00e4ndnissen kommt, bringen wir Ihnen in unserem aktuellen Blogbeitrag das Thema Volumenlizenzen n\u00e4her. 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