{"id":1202,"date":"2019-07-11T11:43:10","date_gmt":"2019-07-11T09:43:10","guid":{"rendered":"https:\/\/lizenzking.de\/blog\/de\/?p=1202"},"modified":"2021-11-15T14:48:37","modified_gmt":"2021-11-15T13:48:37","slug":"reisekosten-richtig-abrechnen-so-blicken-sie-durch","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lizenzking.de\/blog\/de\/reisekosten-richtig-abrechnen-so-blicken-sie-durch\/","title":{"rendered":"Reisekosten richtig abrechnen &#8211; So blicken Sie durch!"},"content":{"rendered":"\n<p>Wenn jemand eine Reise tut&#8230;Als gesch\u00e4ftlich Reisender verfluchen Sie es vermutlich, denn die Reisekosten m\u00fcssen im Nachgang bis ins kleinste Detail abgerechnet werden &#8211; ein notwendiges \u00dcbel. In unserem aktuellen <a href=\"https:\/\/lizenzking.de\/blog\/de\/der-ausgezeichnete-lizenzking-service-gebrauchte-software-legal-kaufen\/\">Blog<\/a> m\u00f6chten wir Ihnen den Durchblick im Reisekosten-Dschungel geben, damit Ihnen die Abrechnung in Zukunft &#8211; als Arbeitnehmer wie Freiberufler und Selbstst\u00e4ndiger &#8211; spielend leicht von der Hand geht.<\/p>\n\n\n\n<h2 style=\"font-size:19px\"><b>Reisekosten abrechnen nur mit vollst\u00e4ndigen Daten<\/b><\/h2>\n\n\n\n<p>Um Ihre Reisekosten abrechnen und steuerlich geltend machen zu k\u00f6nnen, m\u00fcssen Sie Ihre Gesch\u00e4ftsreise im gleichen Zeitraum (Monat) belegen. F\u00fcr eine schnelle, vor allem aber korrekte und vollst\u00e4ndige Aufnahme Ihrer Reisekosten, ist ein (vom Arbeitgeber) vorgefertigtes Formular hilfreich, damit Sie Ihre Angaben eintragen k\u00f6nnen:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Name<\/li><li>Reisezeitraum<\/li><li>Dauer der Reise<\/li><li>Ziel und Zweck der Reise<\/li><li>Angabe der gefahrenen Kilometer (bei Fahrt mit dem Auto)<\/li><li>Verpflegungsmehraufwendungen<\/li><li>Evtl. Rechnungsbetrag, wenn die Vorsteuer abgezogen werden muss<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Besonders Auslandsreisen sollten Sie sorgf\u00e4ltig dokumentieren, denn hier schaut das Finanzamt genauer hin und pr\u00fcft die betriebliche Veranlassung. Darunter z\u00e4hlen beispielsweise Fahrscheine f\u00fcr Zug, U-Bahn oder Bus, Taxiquittungen, Hotelrechnungen, Bewirtungsbelege, Parkgeb\u00fchren, Telefonkosten oder auch Trinkgelder. Wichtig sind zus\u00e4tzlich Nachweise \u00fcber Ihre T\u00e4tigkeiten w\u00e4hrend des Aufenthaltes, wie Seminarbescheinigungen, Terminbest\u00e4tigungen oder sonstige Vertr\u00e4ge, die Ihren beruflichen Aufenthalt rechtfertigen. \u00dcbrigens: Bu\u00dfgelder, Massagen, die Minibar oder Pay-TV k\u00f6nnen nicht angesetzt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Achtung: Beachten Sie beim Abrechnen Ihrer Reisekosten im Inland die unterschiedlichen Steuers\u00e4tze, denn \u00dcbernachtungen werden mit 7% besteuert, Dienstleistungen sowie auch das Fr\u00fchst\u00fcck sind mit 19% besteuert. Lassen Sie sich vom Hotel stets zwei verschiedene Rechnungen oder die verschiedenen Steuers\u00e4tze zu den jeweiligen Positionen ausstellen, damit Sie Ihre Reisekosten richtig abrechnen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Tipp: Legen Sie einen separaten Ordner f\u00fcr Ihre Reisekostenabrechnung an, wenn Sie h\u00e4ufiger unterwegs sind. So haben Sie den vollen \u00dcberblick und k\u00f6nnen auf R\u00fcckfragen Ihre Reisekosten nachweisen. Kassenbons und \u00e4hnliche Belege sollten Sie zus\u00e4tzlich kopieren und ablegen, da diese mit der Zeit verblassen und ein Nachweis schwierig ist. Sollten Quittungen Ihrer Gesch\u00e4ftsreise nicht mehr auffindbar sein, ist das Geld nicht verloren. Sie haben die M\u00f6glichkeit einen Eigenbeleg zu erstellen und diesen \u00fcber Ihre Reisekosten abzurechnen. Achten Sie aber darauf, dass die H\u00f6he des Betrages glaubw\u00fcrdig ist, wie beispielsweise eine Taxifahrt, die \u00fcber die gefahrenen Kilometer nachweisbar w\u00e4re.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h3 style=\"font-size:19px\"><b><img loading=\"lazy\" class=\"alignnone size-full wp-image-1207\" src=\"https:\/\/lizenzking.de\/blog\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2019\/07\/reisekosten_bild2.jpg\" alt=\"Reisekosten richtig abrechnen - So blicken Sie durch!\" width=\"2560\" height=\"1600\" srcset=\"https:\/\/lizenzking.de\/blog\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2019\/07\/reisekosten_bild2.jpg 2560w, https:\/\/lizenzking.de\/blog\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2019\/07\/reisekosten_bild2-500x313.jpg 500w, https:\/\/lizenzking.de\/blog\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2019\/07\/reisekosten_bild2-768x480.jpg 768w, https:\/\/lizenzking.de\/blog\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2019\/07\/reisekosten_bild2-1024x640.jpg 1024w, https:\/\/lizenzking.de\/blog\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2019\/07\/reisekosten_bild2-696x435.jpg 696w, https:\/\/lizenzking.de\/blog\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2019\/07\/reisekosten_bild2-1068x668.jpg 1068w, https:\/\/lizenzking.de\/blog\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2019\/07\/reisekosten_bild2-672x420.jpg 672w, https:\/\/lizenzking.de\/blog\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2019\/07\/reisekosten_bild2-1920x1200.jpg 1920w\" sizes=\"(max-width: 2560px) 100vw, 2560px\" \/>Wie wird der Verpflegungsmehraufwand in den Reisekosten ber\u00fccksichtigt?<\/b><\/h3>\n\n\n\n<p>Nicht nur \u00dcbernachtungskosten werden \u00fcber die Reisekosten abgerechnet, auch Fr\u00fchst\u00fcck, Mittag- und Abendessen werden verg\u00fctet. So k\u00f6nnen Sie f\u00fcr eine Gesch\u00e4ftsreise mit mehr als 8 Stunden pauschal 12 Euro ansetzen. Dauert Ihre Reise mehr als 24 Stunden, betr\u00e4gt die Verpflegungspauschale 24 Euro. Ein Hinweis: Ihre Verpflegungspauschale wird gek\u00fcrzt, wenn Sie sich nicht selbst verpflegen und beispielsweise das Hotelfr\u00fchst\u00fcck w\u00e4hlen. Dieses sollte &#8211; wie bereits erw\u00e4hnt &#8211; auf Ihrer Schlussrechnung ausgewiesen sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Gesch\u00e4ftsreisen ins Ausland kann Ihr Arbeitgeber die Verpflegungsaufwendungen lohnsteuerfrei r\u00fcckerstatten. Beachten Sie, dass es &#8211; je nach Land &#8211; unterschiedliche Pauschbetr\u00e4ge gibt. So wird in D\u00e4nemark eine Pauschale von 58 Euro angesetzt, w\u00e4hrend in den USA bis zu 64 Euro angesetzt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<h4 style=\"font-size:19px\"><b>So werden die Reisekosten bei Angestellten erstattet!<\/b><\/h4>\n\n\n\n<p>Im Reisekostenrecht wird f\u00fcr Angestellte eine erste T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte definiert. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer einem Betrieb \/ Unternehmen oder einer dritten Partei, wie z.B. einem Kunden zugeordnet wird. Es fallen also Kosten an, wenn der Arbeitnehmer au\u00dferhalb dieser T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte &#8211; aus beruflichen oder betrieblichen Gr\u00fcnden &#8211; agiert.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr den Arbeitgeber gibt es drei M\u00f6glichkeiten, die Reisekosten an seine Mitarbeiter zu erstatten:<\/p>\n\n\n\n<ol><li>Es werden die angefallenen Kosten ersetzt, die vom Arbeitgeber als Werbungskosten abziehbar w\u00e4ren. Die Zahlung muss nicht versteuert werden. Eventuelle Differenzen zu den tats\u00e4chlich entstandenen Ausgaben k\u00f6nnen Sie bei der j\u00e4hrlichen Steuererkl\u00e4rung geltend machen.<\/li><li>Eine weitere Methode ist die Zahlung von festgelegten S\u00e4tzen. Hierbei ist allerdings nur der Teil steuerfrei, der auch als Werbungskosten gelten w\u00fcrde. Somit kann bei einem \u00dcberschuss Lohnsteuer auf den Differenzbetrag anfallen.<\/li><li>Bei einer pauschalen Erstattung bleibt der Betrag bis zur H\u00f6he der Pauschale steuerfrei. Dar\u00fcber hinaus gezahlte Erstattungen werden vom Arbeitgeber mit 25% versteuert.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h5 style=\"font-size:19px\"><b>Dienstreise oder privater Urlaub? Bei Selbstst\u00e4ndigen schaut das Finanzamt genau hin<\/b><\/h5>\n\n\n\n<p>Bei Freiberuflern und Selbstst\u00e4ndigen werden Reisekosten als Betriebsausgabe in der Gewinn- und Verlustrechnung bzw. der E\u00dcR aufgegliedert. Damit das Finanzamt Ihnen die Gesch\u00e4ftsreise nicht als privates Vergn\u00fcgen auslegt, sollten Sie stets die notwendigen Nachweise einreichen. Das kann eine Bescheinigung zu einer Weiterbildungsma\u00dfnahme sein, aber auch eine E-Mail, die eine Einladung zum Gesch\u00e4ftstermin nachweist.&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Als Freiberufler oder Selbstst\u00e4ndiger k\u00f6nnen Transport- und Fahrtkosten, Verpflegungsaufwendungen sowie sonstige Reisenebenkosten wie bei Angestellten abgerechnet werden. Unterschiedlich werden die \u00dcbernachtungskosten behandelt. Diese k\u00f6nnen als volle Betriebsausgabe angesetzt werden und sind &#8211; mit erm\u00e4\u00dfigtem Steuersatz von 7% &#8211; vorsteuerabzugsf\u00e4hig. Achten Sie f\u00fcr eine saubere Buchf\u00fchrung auch hier auf die korrekt ausgestellte Rechnung.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h6 style=\"font-size:19px\"><b>Reisekosten abrechnen leicht gemacht &#8211; mit Lexware<\/b><\/h6>\n\n\n\n<p>Die meisten sind sich einig: Reisekostenabrechnung nervt und ist anf\u00e4llig f\u00fcr Fehler! Leicht machen Sie sich, wenn Sie eine professionelle Software aus unserem <a href=\"https:\/\/lizenzking.de\/\">Lizenzking<\/a> Online-Shop nutzen, die alle Prozesse &#8211; von der Vorbereitung und Genehmigung der Reise bis hin zur \u00dcbermittlung der Belege &#8211; abbildet. Die Tools <a href=\"https:\/\/lizenzking.de\/buero-steuer\/reisekosten\/lexware-reisekosten-2018\">Lexware Reisekosten 2018<\/a> f\u00fcr Freiberufler und Selbstst\u00e4ndige sowie <a href=\"https:\/\/lizenzking.de\/buero-steuer\/reisekosten\/lexware-reisekosten-plus-2018\">Lexware Reisekosten 2018 Plus<\/a> f\u00fcr KMUs mit bis zu 500 reisenden Angestellten unterst\u00fctzen bei der korrekten Abwicklung von Reisekosten. Dank automatisierter Prozesse und digitalen Workflows ist die Software intuitiv nutzbar und stets auf dem aktuellen Stand des Reisekostenrechts. Sparen Sie mit Lizenzking Zeit und Nerven &#8211; lassen Sie die Profi-Software f\u00fcr Sie arbeiten!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn jemand eine Reise tut&#8230;Als gesch\u00e4ftlich Reisender verfluchen Sie es vermutlich, denn die Reisekosten m\u00fcssen im Nachgang bis ins kleinste Detail abgerechnet werden &#8211; ein notwendiges \u00dcbel. 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