{"id":266,"date":"2017-11-28T00:00:34","date_gmt":"2017-11-27T23:00:34","guid":{"rendered":"https:\/\/lizenzking.de\/staging\/blog\/de\/?p=266"},"modified":"2021-11-15T08:42:48","modified_gmt":"2021-11-15T07:42:48","slug":"lizenzking-fragt-rechtsanwalt-philipp-obladen-antwortet-faqs-zum-lizenzkauf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lizenzking.de\/blog\/de\/lizenzking-fragt-rechtsanwalt-philipp-obladen-antwortet-faqs-zum-lizenzkauf\/","title":{"rendered":"Lizenzking fragt, Rechtsanwalt Philipp Obladen antwortet: FAQs zum Lizenzkauf"},"content":{"rendered":"\n<p>Seit 2002 wurden zum Thema&nbsp;gebrauchte Software kaufen rund 20 wichtige Urteile verschiedener Instanzen gef\u00e4llt. Zuletzt setzte im Jahr 2015 der Bundesgerichtshof (BGH) weitere Pfl\u00f6cke ein und erkl\u00e4rte, dass die Weiterver\u00e4u\u00dferung einer Programmkopie sich sowohl auf das Herunterladen (erforderlicher Lizenzschl\u00fcssel) als auch auf einen Datentr\u00e4ger bezieht. Au\u00dferdem konstatierte das Gericht auch den Download neuerer Versionen (Updates) als rechtm\u00e4\u00dfig.<\/p>\n\n\n\n<p>Dabei muss allerdings beachtet werden, dass gebrauchte Software nur dann legal verkauft werden kann, wenn zuvor beim Erstverk\u00e4ufer Datentr\u00e4ger und auch s\u00e4mtliche Programmkopien unbrauchbar bzw. gel\u00f6scht worden sind. Werden&nbsp;<a href=\"\/microsoft\/windows\/windows-8\/windows-8.1-professional-64-bit-inkl.-dvd?number=10037\">Datentr\u00e4ger<\/a> und Kopien nicht zerst\u00f6rt respektive gel\u00f6scht, liegt die Gefahr einer Urheberrechtsverletzung in der Luft, die markenrechtliche Unterlassungsanspr\u00fcche nach sich ziehen kann.<\/p>\n\n\n\n<p>Deshalb, liebe Kunden, rodet&nbsp;<a href=\"https:\/\/lizenzking.de\/blog\/de\/lizenzking-de-software-guide-neue-und-gebrauchte-office-lizenzen-serioes-kaufen\/\">Lizenzking<\/a> den rechtlichen Dschungel f\u00fcr Sie und beantwortet in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Philipp Obladen f\u00fcr K\u00e4ufer und Verk\u00e4ufer gebrauchter Software die wichtigsten juristischen Fragen.<\/p>\n\n\n\n<h2 style=\"font-size:19px\"><span style=\"color: #333333;\"><strong><a style=\"color: #333333;\" href=\"https:\/\/lizenzking.de\/ueber-uns\">F\u00fcr K\u00e4ufer<\/a><\/strong><\/span><\/h2>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image\"><img loading=\"lazy\" width=\"1400\" height=\"788\" src=\"https:\/\/lizenzking.de\/blog\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2017\/11\/FAQ_Lizenzkauf_2.jpg\" alt=\"Lizenzking fragt, Rechtsanwalt Philipp Obladen antwortet: FAQs zum Lizenzkauf\" class=\"wp-image-736\" srcset=\"https:\/\/lizenzking.de\/blog\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2017\/11\/FAQ_Lizenzkauf_2.jpg 1400w, https:\/\/lizenzking.de\/blog\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2017\/11\/FAQ_Lizenzkauf_2-500x281.jpg 500w, https:\/\/lizenzking.de\/blog\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2017\/11\/FAQ_Lizenzkauf_2-768x432.jpg 768w, https:\/\/lizenzking.de\/blog\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2017\/11\/FAQ_Lizenzkauf_2-1024x576.jpg 1024w, https:\/\/lizenzking.de\/blog\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2017\/11\/FAQ_Lizenzkauf_2-696x392.jpg 696w, https:\/\/lizenzking.de\/blog\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2017\/11\/FAQ_Lizenzkauf_2-1068x601.jpg 1068w, https:\/\/lizenzking.de\/blog\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2017\/11\/FAQ_Lizenzkauf_2-746x420.jpg 746w\" sizes=\"(max-width: 1400px) 100vw, 1400px\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p><em>Was bedeutet \u201egebraucht\u201c bei einem Lizenzschl\u00fcssel im rechtlichen Sinne?<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bei dem Erwerb von Software-Lizenzschl\u00fcsseln bedeutet \u201egebraucht\u201c, dass der Schl\u00fcssel zuvor schon einmal verwendet wurde. Der Lizenzschl\u00fcssel kann in einem Unternehmen oder bei einer Privatperson schon einmal genutzt worden sein.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Wie kann ich als User gebrauchte Lizenzschl\u00fcssel legal verwenden?<br><strong>Sie sollten gebrauchte Lizenzschl\u00fcssel nur dann erwerben, wenn die folgenden Voraussetzungen erf\u00fcllt sind:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul><li><strong>die Software muss urspr\u00fcnglich mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Ver\u00e4u\u00dferung in den Verkehr gebracht worden sein. Dies bedeutet, dass der Ersterwerber die Software legal erworben haben muss<\/strong><\/li><li><strong>die Lizenz f\u00fcr die Software muss als Gegenleistung f\u00fcr die Zahlung eines Entgeltes erteilt worden sein, welche es dem Rechteinhaber erm\u00f6glichen soll, eine Verg\u00fctung zu erzielen, die dem wirtschaftlichen Wert der Kopie der Software entspricht<\/strong><\/li><li><strong>der Rechteinhaber hat dem Ersterwerber das Recht einger\u00e4umt, die Software dauerhaft zu nutzen<\/strong><\/li><li><strong>Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegen\u00fcber dem vom Ersterwerber heruntergeladene Computerprogramm aufweist, m\u00fcssen durch den Rechteinhaber gestattet worden sein (etwa durch Lizenzbedingungen und\/oder Wartungsvertrag)<\/strong><\/li><li><strong>der urspr\u00fcngliche Lizenznehmer muss seine Kopien unbrauchbar gemacht haben<\/strong><\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><em>Darf ich als Zweiterwerber das Installationsmedium erneut downloaden?<\/em><br><strong>Ja, sofern Sie einen legalen Lizenzschl\u00fcssel erworben haben, d\u00fcrfen Sie die Datei zwecks Installation herunterladen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><em>Werden<\/em> beim Kauf von gebrauchter Software auch die Wartungsvertr\u00e4ge an mich \u00fcbertragen?<br><strong>Dies richtet sich letztlich nach den Lizenzbestimmungen der jeweiligen Software. Wenn die Lizenz, die dem Ersterwerber erteilt wurde, Wartungsvertr\u00e4ge vorsieht, gelten die Wartungsvertr\u00e4ge auch gegen\u00fcber Ihnen als Zweiterwerber.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><em>Habe ich als Zweiterwerber auf Patches\/Updates etc. Anspruch?<\/em><br><strong>Hier gilt das gleiche wie bei Wartungsvertr\u00e4gen. Wenn der Ersterwerber eine Lizenz erworben hat, die ihm einen Anspruch auf Patches\/Updates geben, k\u00f6nnen Sie als Zweiterwerber dies ebenfalls in Anspruch nehmen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><em>\u00dcberpr\u00fcft Lizenzking l\u00fcckenlos die Rechtekette, damit alle juristischen Voraussetzungen erf\u00fcllt sind?<\/em><br><strong>Ja.&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><em>Wie dokumentiert Lizenzking.de, dass die erworbene Lizenz beim Ersterwerber unbrauchbar gemacht wurde?<\/em><br><strong>Lizenzking.de l\u00e4sst sich vom Ersterwerber schriftlich best\u00e4tigen, dass die Softwareversion des Ersterwerbers unbrauchbar gemacht wurde. Der Ersterwerber kann dies an Eides statt versichern und k\u00f6nnte im Fall der F\u00e4lle vor Gericht als Zeuge aussagen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><em>Haben beim Verkauf von gebrauchten Softwarelizenzen die Hersteller ein Wort mitzureden?<\/em><br><strong>Soweit die Voraussetzungen des legalen Verkaufs von Softwarelizenzen erf\u00fcllt sind, k\u00f6nnen die Hersteller nichts gegen den Verkauf einwenden.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><em>Darf ich auch Client-Server-Zugriffslizenzen legal erwerben und benutzen?<\/em><br><strong>Der Erstk\u00e4ufer hat eine Nutzungsberechtigung f\u00fcr eine bestimmte Anzahl von Anwendern erworben. Die Berechtigung darf er nicht aufspalten und in Teilpaketen verkaufen. Daher k\u00f6nnen Client-Server-Lizenzen also auch nur en bloc verkauft werden. Ein Verkauf von aufgespalteten Berechtigungen ist nicht erlaubt.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><em>Was ist mit Volumenlizenzen? Welche Rechtsprechung gilt hier?<\/em><br><strong>Die Aufteilung von Volumenlizenzen ist grunds\u00e4tzlich legal. Hier m\u00fcssen die Voraussetzungen erf\u00fcllt sein, die bereits unter Frage 2 beantwortet wurden.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><em>Ist der Handel von online \u00fcbertragenen Lizenzen erlaubt?<\/em><br><strong>Der EuGH hat entschieden, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zul\u00e4ssig ist, wenn es sich um online \u00fcbertragene Software handelt.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Wer hat im Falle eines Rechtsstreits die Beweislast?<br><strong>Die Beweislast tr\u00e4gt der Verk\u00e4ufer der Lizenzschl\u00fcssel.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><em>Warum bekomme ich beim Kauf von Softwarelizenzen bei Lizenzking.de kein notarielles Testat?<\/em><br><strong>Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Notartestat nicht gen\u00fcgt, um die Echtheit der Lizenz, die vollst\u00e4ndige Bezahlung und die L\u00f6schung der Software beim Ersterwerber zu beweisen. Wir verzichten daher auf solche Notartestate.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h3 style=\"font-size:19px\"><span style=\"color: #333333;\"><strong><a style=\"color: #333333;\" href=\"https:\/\/lizenzking.de\/de\/partnerprogramm\">F\u00fcr Verk\u00e4ufer<\/a><\/strong><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>Was muss ich als Erstbesitzer beim Verkauf von gebrauchter Software beachten?<br><strong>Der Verkauf von gebrauchten Lizenz-Keys ist erlaubt, wenn:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul><li><strong>die Software muss urspr\u00fcnglich mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Ver\u00e4u\u00dferung in den Verkehr gebracht worden sein. Dies bedeutet, dass der Ersterwerber die Software legal erworben haben muss<\/strong><\/li><li><strong>die Lizenz f\u00fcr die Software muss als Gegenleistung f\u00fcr die Zahlung eines Entgeltes erteilt worden sein, die es dem Rechteinhaber erm\u00f6glichen soll, eine Verg\u00fctung zu erzielen, welche dem wirtschaftlichen Wert der Kopie der Software entspricht<\/strong><\/li><li><strong>der Rechteinhaber hat dem Ersterwerber das Recht einger\u00e4umt, die Software dauerhaft zu nutzen<\/strong><\/li><li><strong>Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegen\u00fcber dem vom Ersterwerber heruntergeladene Computerprogramm aufweist, m\u00fcssen durch den Rechteinhaber gestattet worden sein (etwa durch Lizenzbedingungen und\/oder Wartungsvertrag)<\/strong><\/li><li><strong>der urspr\u00fcngliche Lizenznehmer muss seine Kopien unbrauchbar gemacht haben<\/strong><\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Darf ich meine vom Hersteller erworbenen Lizenzen auch dann weiterverkaufen, wenn dieser entsprechende Klauseln im Vertrag eingef\u00fcgt hat, die dies untersagen?<br><strong>Grunds\u00e4tzlich haben die Vertr\u00e4ge des Herstellers Vorrang. Allerdings haben verschiedene Gerichte, so auch der EuGH mit Urteil vom 3.7.12 bereits geurteilt, dass derartige Klauseln unwirksam seien.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Welche Software kann ich an Lizenzking.de verkaufen?<br><strong>Sie k\u00f6nnen an Lizenzking u.a. Produktschl\u00fcssel aus Volumenlizenzen, Cloud-Lizenzen, Client-Server-Lizenzen sowie OEM-Lizenzen verkaufen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Muss ich als Ersterwerber beim Verkauf einer Software verbleibende Kopien vernichten?<br><strong>Ja, Sie m\u00fcssen auf jeden Fall die Software l\u00f6schen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Was muss ich beachten, wenn ich Software auf meinen Rechnern unbrauchbar mache?<br><strong>Sie m\u00fcssen dazu in der Lage sein, zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt das L\u00f6schen nachzuweisen. Dies kann durch Zeugenaussagen geschehen. Am besten erstellen Sie ein Protokoll, in dem steht, wann Sie was gel\u00f6scht haben.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Kann ich auch Volumenlizenzen aufspalten und an mehrere K\u00e4ufer verkaufen?<br><strong>Ja, Volumenlizenzen d\u00fcrfen aufgespalten werden.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h4 style=\"font-size:19px\"><strong>Zur Person<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image\"><a href=\"https:\/\/www.obladen-gaessler.de\/kanzlei\/\"><img loading=\"lazy\" width=\"1400\" height=\"788\" src=\"https:\/\/lizenzking.de\/blog\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2017\/11\/FAQ_Lizenzkauf_3.jpg\" alt=\"Lizenzking fragt, Rechtsanwalt Philipp Obladen antwortet: FAQs zum Lizenzkauf\" class=\"wp-image-737\" srcset=\"https:\/\/lizenzking.de\/blog\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2017\/11\/FAQ_Lizenzkauf_3.jpg 1400w, https:\/\/lizenzking.de\/blog\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2017\/11\/FAQ_Lizenzkauf_3-500x281.jpg 500w, https:\/\/lizenzking.de\/blog\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2017\/11\/FAQ_Lizenzkauf_3-768x432.jpg 768w, https:\/\/lizenzking.de\/blog\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2017\/11\/FAQ_Lizenzkauf_3-1024x576.jpg 1024w, https:\/\/lizenzking.de\/blog\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2017\/11\/FAQ_Lizenzkauf_3-696x392.jpg 696w, https:\/\/lizenzking.de\/blog\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2017\/11\/FAQ_Lizenzkauf_3-1068x601.jpg 1068w, https:\/\/lizenzking.de\/blog\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2017\/11\/FAQ_Lizenzkauf_3-746x420.jpg 746w\" sizes=\"(max-width: 1400px) 100vw, 1400px\" \/><\/a><\/figure>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.obladen-gaessler.de\/kanzlei\/\">Philipp Obladen<\/a>&nbsp;ist Fachanwalt f\u00fcr gewerblichen Rechteschutz und Partner der Kanzlei OBLADEN GAESSLER. Zuvor war Obladen in der Rechtsabteilung der K\u00f6lner Stadtwerke sowie in der Rechtsabteilung des Universit\u00e4tsklinikum K\u00f6lns t\u00e4tig. Sein 1. Staatsexamen absolvierte er in K\u00f6ln, sein 2. Staatsexamen legte er vor dem Landesjustizpr\u00fcfungsamt in D\u00fcsseldorf ab. Seit Anbeginn seiner anwaltlichen T\u00e4tigkeit ist Rechtsanwalt Obladen nahezu ausschlie\u00dflich auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes sowie des Medien- und Urheberrechts t\u00e4tig.<\/p>\n\n\n\n<h3>&nbsp;<\/h3>\n\n\n\n<h5 style=\"font-size:19px\"><strong>Mit Lizenzking auf der sicheren Seite<\/strong><\/h5>\n\n\n\n<p>Mit Lizenzking sind Sie beim Thema gebrauchte Software stets auf der sicheren Seite. Denn Lizenzking.de handelt 100 % sicher und 100 % legal mit bereits genutzten Lizenzierungsschl\u00fcssel. Und Unternehmen sparen sogar doppelt mit uns! 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