Haben Sie sich dazu entschieden im Internet Software zu kaufen, sollten Sie dies nur bei einem seriösen Händler tun. Denn je größer der Boom mit dem Handel neuer und gebrauchter Computerprogramme im Internet wird, desto mehr schwarze Schafe bevölkern den Markt, die Raubkopien verschleudern oder dem Kunden gefälschte Lizenzen andrehen wollen. Damit Sie keinem Betrüger aufsitzen, haben wir Ihnen noch einmal die wichtigsten Fakten zum Thema Urheberrechtsverletzung zusammengetragen.

Raubkopie: Illegale Vervielfältigung urheberrechtlich geschützten Materials

Die Raubkopie ist eine illegale Vervielfältigung urheberrechtlich geschützten Materials. Meistens handelt es sich um Medien wie Datenbanken, Bücher, Musikstücke, Filme und natürlich Software. Entscheidend ist, dass durch den Verkauf der Raubkopie die Bezahlung des Rechteinhabers beziehungsweise des Urhebers unterbleibt, zu der es beispielsweise beim Kauf einer legalen Software gekommen wäre.

Durch die Digitalisierung werden die wirtschaftlichen Schäden durch illegale Kopien immer größer. So schätzte die Business Software Alliance (BSA), dass im Jahr 2016 weltweit Software Raubkopien im Wert von knapp 53 Milliarden $ auf Computern installiert worden waren. Der Industrieverband BSA veröffentlicht regelmäßig die in der Branche stets mit Spannung erwartete Piracy Study und quantifiziert dort die Verbreitung illegaler Softwarekopien. Herstellern in China und den USA gehen somit allein schon knapp 18 Milliarden $ verloren. Die Top 10 der Länder mit der höchsten Raubkopierquote führt Indonesien an: dort sind 84% der Computerprogramme ohne gültige Lizenz installiert.

Raubkopie von Software: Große Gefahr bei eBay und Amazon

Konsequenzen und Maßnahmen beim Kauf einer Software Raubkopie

Viele Kunden, die im Internet neue oder gebrauchte Software kaufen wollen, fallen leider immer wieder auf dubiose Händler bei eBay oder Amazon rein. Denn auf diesen Internetplattformen werden immer öfter Raubkopien oder illegale Download Keys angeboten. Sie stammen aus dem asiatischen Wirtschaftsraum, beispielsweise aus China, aber auch aus Russland und den übrigen GUS-Staaten. Illegale Datenträger sind meist an selbst gedruckten Inlays und amateurhaft beschrifteten DVDs oder CDs zu erkennen.

Das wirft natürlich die Frage auf, ob der Softwarehersteller auch gegen den Kunden juristisch tätig werden kann, der eine Raubkopie erstanden hat? Kann es sogar sein, dass sich der Käufer durch die Einfuhr bzw. den Erwerb der illegalen Software strafbar gemacht hat? Und bekomme ich mein Geld wieder, wenn ich eine Raubkopie retournieren möchte?

Laut BGB §§ 434 ff. handelt es sich bei der Lieferung einer Raubkopie um einen Mangel an der Kaufsache. In solch einem Fall hat der Kunde ein sogenanntes Nacherfüllungsrecht (§ 439 BGB). Er kann also verlangen, dass ihm originale Datenträger zugesendet werden. Des Weiteren kann er nach den §§ 437 Nr. 2, 323 BGB auch vom Kauf zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen.

Da die meisten Betrüger, die sich auf eBay, Amazon und anderen dubiosen Plattformen tummeln, im Ausland sitzen, ist es schlechterdings kaum möglich seine Rechte durchzusetzen. Selbst wenn der Kauf der illegalen Software über PayPal abgewickelt worden ist, greift der Käuferschutz des Bezahlsystems nicht, da dieser keine Transaktionen mit digitalen Waren umfasst.

 

Kauf von Raubkopie ist nicht strafbar

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist die Annahme, dass man sich bereits durch den Kauf einer Raubkopie strafbar macht. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) buchstabiert in § 106 Abs. 1 exakt aus, dass sich derjenige strafbar macht, der „in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt“. Somit kann der reine Kauf nicht als strafrechtlich relevante Handlung im Sinne des Paragrafen 106 Abs. 1 UrhG definiert werden.

Sobald der Käufer die Raubkopie allerdings vervielfältigt (§ 16 UrhG), ist er nicht mehr durch das Recht auf Privatkopie (§ 53 UrhG) geschützt. D.h. schon die Kopie der illegalen Software auf die Festplatte Ihres Computers stellt eine strafbare Handlung dar. Denn so nehmen Sie eine sogenannte Nutzungshandlung im Sinne des Paragrafen 106 Abs. 1 UrhG vor.

Unterm Strich bedeutet dies, dass der bloße Ankauf einer Raubkopie keine strafbare Handlung im Sinne des Urheberrechtsgesetzes ist. Gefährlich wird es erst, wenn Sie die Raubkopie auch tatsächlich nutzen, sie auf Ihre Festplatte spielen, diese vervielfältigen oder online stellen. Dann liegt nach § 106 Abs. 1 UrhG eine Urheberrechtsverletzung vor, die mit Geldstrafe oder sogar mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet wird.

Unternehmen leiden besonders unter Raubkopien
Konsequenzen und Maßnahmen beim Kauf einer Software Raubkopie

Die Softwarehersteller haben schon lange den Kampf gegen Produktpiraterie aufgenommen. Bereits im Jahr 2010 einigten sich über ein Dutzend Länder im Rahmen des Handelsabkommens ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) darauf, juristische Verletzungen von Softwarelizenzen sowie andere Arten von Urheberrechtsverstößen im gewerblichen Rahmen strafrechtlich zu verfolgen und zu ahnden. Die Delegationen der Unterzeichner hatten schließlich festgestellt, dass strafrechtliche Sanktionen dazu beitragen, die Quote der Raubkopien zu senken.

Völlig außer Zweifel steht dabei auch, dass die Ausmerzung von Softwarepiraterie eine große wirtschaftliche Bedeutung hat. Die Senkung des Anteils raubkopierter Software in Deutschland von 28% im Jahr 2010 auf 22% im Jahr 2016 ließ knapp 8.000 neue Jobs entstehen, der Umsatz wurde um rund vier Milliarden € nach oben geschraubt.

Während bei einem privaten User der Schaden nach dem Kauf illegaler Software noch überschaubar ist, geht es bei einem Unternehmen hingegen um die nackte Existenz, wenn es in die Raubkopie-Falle getappt ist. Ob nun unlizenzierte Software durch nicht autorisierte Downloads von Mitarbeitern, versteckte Downloads über Popup-Fenster oder ein mangelhaftes Software-Lizenz-Management ins Unternehmen gelangt ist, verstößt ein Unternehmen gegen das Gesetz, sobald es unlizenzierte bzw. raubkopierte Software einsetzt. Gerät ein Unternehmen ins Visier der BSA und es wird ein Verstoß gegen das Urheberrecht festgestellt, muss es sich auf Schadensersatzforderungen und hohe Rechtskosten gefasst machen.

Auch das Damoklesschwert der Geldstrafen diverser Institutionen wie Datenschutz-, Vollstreckungs- oder Finanzbehörden schwebt dann über dem Unternehmenssitz. In Deutschland wurden im Jahr 2009 Unternehmen zur Zahlung von über 2,3 Millionen € an Lizenzierungsnachzahlungen und Schadensersatzleistungen verurteilt.

Gewappnet gegen Raubkopien: Dubiose Händler erkennen

Ob nun Unternehmen oder private Nutzer – der Kauf einer Raubkopie bedeutet jede Menge Ärger, finanziellen Schaden und Verlust der Reputation. Deshalb ist es wichtig, dass man beim Kauf von neuer und gebrauchter Software im Internet mit seriösen Händlern zusammenarbeitet. Es gibt einige Aspekte, mit denen sich im Vorfeld eines Kaufs die Spreu vom Weizen trennen lässt.

Bevor Sie sich mit einem Händler einigen, sollten Sie sich dessen Bewertungen bei Trustami, Trusted Shops und in Portalen wie Amazon oder eBay anschauen. Lizenzking, Deutschlands erste Adresse für neue und gebrauchte Software, weist hier nahezu 100% positives Feedback seiner über 46.000 Kunden auf. Hat ein Käufer wenig Bewertungen, aber jede Menge Artikel im Angebot, ist das ein Anzeichen dafür, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit zuhauf illegale Lizenzen auf sogenannten Key-Börsen in Osteuropa oder Asien zum Schleuderpreis erworben hat. Apropos Schleuderpreis: seien Sie bei besonders günstigen Angeboten vorsichtig. Die augenscheinlichen Schnäppchen entpuppen sich hinterher als große Gaunereien und Sie stehen mit leeren Händen da – ohne Geld und ohne Software. Denn Microsoft sperrt illegale Lizenzen sofort.

Nehmen Sie auch die Internetseiten der Händler unter die Lupe, gängige AGBs, deutscher oder EU-Firmensitz und Ansprechpartner wie Vorstand oder Geschäftsführer im Impressum sind Zeichen für einen seriösen Anbieter. Stöbern Sie auch ein bisschen auf den Portalen, denn wenn die Internetseite aktuell und z.B. über einen regelmäßig geführten Blog verfügt, können Sie auch hier davon ausgehen, dass es sich um einen Anbieter handelt, mit dem Sie getrost Geschäfte machen können. Wie Lizenzking: Hier gibt es Software 100% sicher und 100% legal zum Top-Preis!

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