Downgrade
Ein Downgrade (englisch: downgrade = zurückstufen) bezeichnet den gegenteiligen Vorgang zu einem Upgrade: ein technologischer Fortschritt, der mit einem Produkt verfügbar war, wird wieder zurückgenommen. Sehr verbreitet ist die Begrifflichkeit im Zusammenhang von Computer-Software, hier bezeichnet Downgrade eine Rücknahme bzw. Ausblendung zuvor in Anspruch genommener Features.
Das Recht zum Downgrade, also das Recht, anstatt der aktuell lizenzierten Version eine frühere Version des selben Produkts einzusetzen, ist im Software-Handel ist beschränkt: Es ist ausschließlich auf Volumenlizenzen anwendbar. Weiterhin existiert auch das sog. Versions-Downgrade, also z. B. den ,Rückschritt’ von einer Professional- auf eine Standardversion. Auch hier ist das Downgrade-Recht nicht generell gegeben, sondern muss in den Lizenzbedingungen der Software ausdrücklich enthalten sein.