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Raubkopie

Der Begriff ,Raubkopie’ bezeichnet umgangssprachlich eine unerlaubte und somit nicht gestattete, gegen das Urheberrecht oder individuelle Lizenzvereinbarungen verstoßende Vervielfältigung eines Computerprogramms oder eines physischen Datenträgers wie einer Daten-CD oder -DVD. Im Zusammenhang mit dem Urheberrecht findet der – irreführende und dramatisierende, weil den Einsatz von physischer Gewalt implizierende – Begriff keine Verwendung, hier wird im Falle des Falles von einer ,Verletzung des Urheberrechts’ gesprochen.

Doch nicht alle Kopien von Software sind gleich Raubkopien: Bestimmte Software-Lizenz-Typen erlauben es ausdrücklich, grundsätzlich oder unter bestimmten Bedingungen Kopien anzufertigen. Beispiele hierfür sind sogenannte Shareware, Freeware sowie Software, die unter der GNU-Lizenz steht. Ebenfalls zulässig sind auch für kostenpflichtige gewerbliche Programme Sicherheitskopien, die eine Verfügbarkeit oder Wiederherstellung der Funktionalität des Programms sicherstellen (solange dabei keine technische Umgehung eines bestehenden Kopierschutzes durch den Lizenznehmer ohne Zustimmung des Rechteinhabers einhergeht). Niemals dürfen diese Programme jedoch zeitgleich auf zwei Geräten eingesetzt werden – dies würde einer Verletzung des Urheberrechts gleichkommen und wäre also eine ,Raubkopie’.