Softwarelizenz
Der Begriff Lizenz (lateinisch licet = es ist erlaubt; licens = frei) bezeichnet allgemein eine Erlaubnis, Dinge zu tun, die ohne diese verboten sind. Beim Kauf eines Computer- programms erwirbt man nicht das Eigentum an einem Programm, sondern nur eine Erlaubnis, dieses Programm eingeschränkt (etwa auf nur einem Computer) nutzen zu dürfen – eine Lizenz.
Diese Softwarelizenz stellt dielegale Berechtigung zur Installation und Verwendung einer einzigen Kopie eines Softwareproduktes dar. Da technisch gesehen die Möglichkeit besteht, mit einem Installationsprogramm, das etwa auf einem Datenträger vorliegt, beliebig viele Installationen vorzunehmen, ist es für Software-Hersteller wichtig, die Nutzung unter Berücksichtigung ihrer Interessen zu reglementieren. Die Softwarelizenz verweist daher u. a. auf das Urheberrecht des jeweiligen Autors.
Bei kommerzieller Software erfolgt die Zustimmung des Herstellers als Urheber z. B. in Form von Lizenzverträgen, in welchen die Voraussetzungen und der Umfang der Installation eines Programmes festgelegt werden. Häufig wird auch die Nachnutzung einer Software-Lizenz nach Deinstallation oder Entsorgung der Hardware (des Ziel-Computers) im Lizenzvertrag geregelt.