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Volllizenz

Der Begriff Volllizenz bezeichnet das Recht, eine einzelne Kopie einer Software zu nutzen. Es beinhaltet kein Updaterecht.

Die Begrifflichkeit ist nicht zu verwechseln mit dem der Vollversion: Darunter versteht man ein Computerprogramm, das in vollem Funktionsumfang zur Verfügung steht. Dies bedeutet wiederum aber nicht, dass der Nutzer das Recht hat, das Programm beliebig zu verwenden oder zu verbreiten.

Neben Vollversionen existieren auch eingeschränkte Versionen eines Programms: Das kann z. B. eine Trial- oder Demo-Version sein oder ein Shareware-Produkt, dessen Vollversion erst nach Bezahlung mit Hilfe eines Schlüssels freigeschaltet werden kann.

Von der Vollversion ebenfalls abzugrenzen sind OEM-Versionen, bei welchen das Programm in Verbindung mit einer Hardware erworben wird. Diese können Vollversionen sein oder auch Versionen, welche mit einer Nutzungseinschränkung versehen worden sind.

Auch Freeware kann eine Vollversion sein. Dies bedeutet aber nicht, dass der Nutzer das Recht hat, die Software beliebig zu verwenden oder zu verbreiten – das trifft nur auf sogenannte Public Domain Software zu. Softwareversionen, die online oder im Handel verkauft werden (sogenannte Kommerzware), sind in der Regel Vollversionen. Selten werden aber auch Demoversionen verkauft. Ob es sich um eine Vollversion handelt oder nicht, wird also nicht über einen Kaufpreis bestimmt.

Solange Ihr Rechner über die erforderliche Betriebssystem-Version verfügt, können Sie natürlich den kompletten Umfang z. B. einer voll funktionstüchtigen Office-Version nutzen, auch wenn Sie Microsoft Office bei uns gebraucht kaufen.