Gebrauchte Lizenz
Unter ,gebrauchte’ Software-Lizenz versteht man Software-Lizenzen, die zuvor bereits mindestens einmal an einen Anwender verkauft worden sind – und zwar direkt von Herstellern oder Händlern. Der Lizenzschlüssel kann in einem Unternehmen oder von einer Privatperson schon einmal verwendet worden sein, wird dann aber nicht mehr vom Erstkäufer genutzt und kann daher wieder verkauft werden.
Das läuft so: Aufgrund von Insolvenzen, Fusionen, Aufgabe von Geschäftsbereichen, Personalabbau oder Umstrukturierung und Systemwechsel verkaufen Unternehmen gerne ihre Rechte von Software wie Office 2016 oder eine Windows 7 Lizenz. Schließlich stellen Computerprogramme in Unternehmen einen großen Kostenfaktor dar. Lizenzking.de kauft den Unternehmen dann beispielsweise die gebrauchte, nicht mehr benötigte Windows 10 Pro Lizenz ab. Erwirbt ein Kunde dann jene Produktlizenzierung, kann diese weiterhin problemlos und ohne Einschränkung genutzt werden, es handelt sich also um eine Volllizenz.
Da Software nicht schlecht werden kann, sind gebrauchte Software-Lizenzen genauso gut wie neue. Der Käufer der gebrauchten Lizenz erhält also genau dasselbe Produkt wie der Erstkäufer – allerdings deutlich günstiger!
Und selbstverständlich ist der Wiederverkauf und Erwerb gebrauchter Softwarelizenzen bei Lizenzking.de absolut legal. Das hat unter anderem der Europäische Gerichtshof so entschieden (wer nachschauen möchte: EuGH C-128/11). Mehr dazu erfahren Sie von unserem Fachanwalt für gewerblichen Rechteschutzin unserem Blog.