Seit 2002 wurden zum Thema gebrauchte Software kaufen rund 20 wichtige Urteile verschiedener Instanzen gefällt. Zuletzt setzte im Jahr 2015 der Bundesgerichtshof (BGH) weitere Pflöcke ein und erklärte, dass die Weiterveräußerung einer Programmkopie sich sowohl auf das Herunterladen (erforderlicher Lizenzschlüssel) als auch auf einen Datenträger bezieht. Außerdem konstatierte das Gericht auch den Download neuerer Versionen (Updates) als rechtmäßig.

Dabei muss allerdings beachtet werden, dass gebrauchte Software nur dann legal verkauft werden kann, wenn zuvor beim Erstverkäufer Datenträger und auch sämtliche Programmkopien unbrauchbar bzw. gelöscht worden sind. Werden Datenträger und Kopien nicht zerstört respektive gelöscht, liegt die Gefahr einer Urheberrechtsverletzung in der Luft, die markenrechtliche Unterlassungsansprüche nach sich ziehen kann.

Deshalb, liebe Kunden, rodet Lizenzking den rechtlichen Dschungel für Sie und beantwortet in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Philipp Obladen für Käufer und Verkäufer gebrauchter Software die wichtigsten juristischen Fragen.

Für Käufer

Lizenzking fragt, Rechtsanwalt Philipp Obladen antwortet: FAQs zum Lizenzkauf

Was bedeutet „gebraucht“ bei einem Lizenzschlüssel im rechtlichen Sinne?

Bei dem Erwerb von Software-Lizenzschlüsseln bedeutet „gebraucht“, dass der Schlüssel zuvor schon einmal verwendet wurde. Der Lizenzschlüssel kann in einem Unternehmen oder bei einer Privatperson schon einmal genutzt worden sein.

Wie kann ich als User gebrauchte Lizenzschlüssel legal verwenden?
Sie sollten gebrauchte Lizenzschlüssel nur dann erwerben, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • die Software muss ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein. Dies bedeutet, dass der Ersterwerber die Software legal erworben haben muss
  • die Lizenz für die Software muss als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgeltes erteilt worden sein, welche es dem Rechteinhaber ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die dem wirtschaftlichen Wert der Kopie der Software entspricht
  • der Rechteinhaber hat dem Ersterwerber das Recht eingeräumt, die Software dauerhaft zu nutzen
  • Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladene Computerprogramm aufweist, müssen durch den Rechteinhaber gestattet worden sein (etwa durch Lizenzbedingungen und/oder Wartungsvertrag)
  • der ursprüngliche Lizenznehmer muss seine Kopien unbrauchbar gemacht haben

Darf ich als Zweiterwerber das Installationsmedium erneut downloaden?
Ja, sofern Sie einen legalen Lizenzschlüssel erworben haben, dürfen Sie die Datei zwecks Installation herunterladen.

Werden beim Kauf von gebrauchter Software auch die Wartungsverträge an mich übertragen?
Dies richtet sich letztlich nach den Lizenzbestimmungen der jeweiligen Software. Wenn die Lizenz, die dem Ersterwerber erteilt wurde, Wartungsverträge vorsieht, gelten die Wartungsverträge auch gegenüber Ihnen als Zweiterwerber.

Habe ich als Zweiterwerber auf Patches/Updates etc. Anspruch?
Hier gilt das gleiche wie bei Wartungsverträgen. Wenn der Ersterwerber eine Lizenz erworben hat, die ihm einen Anspruch auf Patches/Updates geben, können Sie als Zweiterwerber dies ebenfalls in Anspruch nehmen.

Überprüft Lizenzking lückenlos die Rechtekette, damit alle juristischen Voraussetzungen erfüllt sind?
Ja. 

Wie dokumentiert Lizenzking.de, dass die erworbene Lizenz beim Ersterwerber unbrauchbar gemacht wurde?
Lizenzking.de lässt sich vom Ersterwerber schriftlich bestätigen, dass die Softwareversion des Ersterwerbers unbrauchbar gemacht wurde. Der Ersterwerber kann dies an Eides statt versichern und könnte im Fall der Fälle vor Gericht als Zeuge aussagen.

Haben beim Verkauf von gebrauchten Softwarelizenzen die Hersteller ein Wort mitzureden?
Soweit die Voraussetzungen des legalen Verkaufs von Softwarelizenzen erfüllt sind, können die Hersteller nichts gegen den Verkauf einwenden.

Darf ich auch Client-Server-Zugriffslizenzen legal erwerben und benutzen?
Der Erstkäufer hat eine Nutzungsberechtigung für eine bestimmte Anzahl von Anwendern erworben. Die Berechtigung darf er nicht aufspalten und in Teilpaketen verkaufen. Daher können Client-Server-Lizenzen also auch nur en bloc verkauft werden. Ein Verkauf von aufgespalteten Berechtigungen ist nicht erlaubt.

Was ist mit Volumenlizenzen? Welche Rechtsprechung gilt hier?
Die Aufteilung von Volumenlizenzen ist grundsätzlich legal. Hier müssen die Voraussetzungen erfüllt sein, die bereits unter Frage 2 beantwortet wurden.

Ist der Handel von online übertragenen Lizenzen erlaubt?
Der EuGH hat entschieden, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.

Wer hat im Falle eines Rechtsstreits die Beweislast?
Die Beweislast trägt der Verkäufer der Lizenzschlüssel.

Warum bekomme ich beim Kauf von Softwarelizenzen bei Lizenzking.de kein notarielles Testat?
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Notartestat nicht genügt, um die Echtheit der Lizenz, die vollständige Bezahlung und die Löschung der Software beim Ersterwerber zu beweisen. Wir verzichten daher auf solche Notartestate.

Für Verkäufer

Was muss ich als Erstbesitzer beim Verkauf von gebrauchter Software beachten?
Der Verkauf von gebrauchten Lizenz-Keys ist erlaubt, wenn:

  • die Software muss ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein. Dies bedeutet, dass der Ersterwerber die Software legal erworben haben muss
  • die Lizenz für die Software muss als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgeltes erteilt worden sein, die es dem Rechteinhaber ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, welche dem wirtschaftlichen Wert der Kopie der Software entspricht
  • der Rechteinhaber hat dem Ersterwerber das Recht eingeräumt, die Software dauerhaft zu nutzen
  • Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladene Computerprogramm aufweist, müssen durch den Rechteinhaber gestattet worden sein (etwa durch Lizenzbedingungen und/oder Wartungsvertrag)
  • der ursprüngliche Lizenznehmer muss seine Kopien unbrauchbar gemacht haben

Darf ich meine vom Hersteller erworbenen Lizenzen auch dann weiterverkaufen, wenn dieser entsprechende Klauseln im Vertrag eingefügt hat, die dies untersagen?
Grundsätzlich haben die Verträge des Herstellers Vorrang. Allerdings haben verschiedene Gerichte, so auch der EuGH mit Urteil vom 3.7.12 bereits geurteilt, dass derartige Klauseln unwirksam seien.

Welche Software kann ich an Lizenzking.de verkaufen?
Sie können an Lizenzking u.a. Produktschlüssel aus Volumenlizenzen, Cloud-Lizenzen, Client-Server-Lizenzen sowie OEM-Lizenzen verkaufen.

Muss ich als Ersterwerber beim Verkauf einer Software verbleibende Kopien vernichten?
Ja, Sie müssen auf jeden Fall die Software löschen.

Was muss ich beachten, wenn ich Software auf meinen Rechnern unbrauchbar mache?
Sie müssen dazu in der Lage sein, zu einem späteren Zeitpunkt das Löschen nachzuweisen. Dies kann durch Zeugenaussagen geschehen. Am besten erstellen Sie ein Protokoll, in dem steht, wann Sie was gelöscht haben.

Kann ich auch Volumenlizenzen aufspalten und an mehrere Käufer verkaufen?
Ja, Volumenlizenzen dürfen aufgespalten werden.

Zur Person

Lizenzking fragt, Rechtsanwalt Philipp Obladen antwortet: FAQs zum Lizenzkauf

Philipp Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechteschutz und Partner der Kanzlei OBLADEN GAESSLER. Zuvor war Obladen in der Rechtsabteilung der Kölner Stadtwerke sowie in der Rechtsabteilung des Universitätsklinikum Kölns tätig. Sein 1. Staatsexamen absolvierte er in Köln, sein 2. Staatsexamen legte er vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf ab. Seit Anbeginn seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Obladen nahezu ausschließlich auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes sowie des Medien- und Urheberrechts tätig.

 

Mit Lizenzking auf der sicheren Seite

Mit Lizenzking sind Sie beim Thema gebrauchte Software stets auf der sicheren Seite. Denn Lizenzking.de handelt 100 % sicher und 100 % legal mit bereits genutzten Lizenzierungsschlüssel. Und Unternehmen sparen sogar doppelt mit uns! Sie verkaufen nicht mehr genutzte Installations-Keys und können auf der anderen Seite wiederum von unseren unschlagbaren Preisen beim Neukauf von gebrauchten Lizenzen profitieren! Schonen auch Sie Ihr IT-Budget und kaufen bequem, schnell sowie gesetzlich geschützte Software bei Lizenzking.de!

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